Die Folgen des Plastikverbots in der EU
Seit der Umsetzung des Einwegplastikverbots im Juli 2021 gibt es, wohin man auch blickt, eine neue Einwegplastik-Alternative zu entdecken. Ob Besteck aus Holz, Strohhalme aus Glas oder Plastiktüten aus Maisstärke, die Produktpalette überzeugt mit ihrer großen Vielfalt. Die Folgen des EU-Verbots sind in der Gastronomie, Supermärkten und auch im eigenen Haushalt zu spüren. Doch wie kam es zu diesem Verbot und welche Einwegprodukte aus Plastik werden ab jetzt im Dunkel der Vergangenheit verschwinden?
Der EU-Beschluss
Vor jedem Verbot erfolgt ein Beschluss. So beschließt das Europäische Parlament im März 2019 ein Verkaufsverbot für bestimmte Einwegprodukte aus Plastik. Dieser Beschluss wurde dann im Juli 2021 als EU-weites Verbot umgesetzt. Neben des Verbot von Einwegplastikprodukten tritt im Juli 2021 ebenfalls eine Kennzeichnungspflicht für gewisse Einwegartikel, die Kunststoffe enthalten, in Kraft. Grund für diese Entscheidung ist mitunter der Fakt, dass 80 % der Abfälle im Meer Kunststoffe enthalten. Diese sind nicht biologisch abbaubar und stellen somit eine stetig wachsende Umweltbelastung.
Welche Einwegprodukte sind verboten?
Das Einwegplastikverbot beschränkt sich vorerst auf insgesamt 10 Produkte. Diese Entscheidung begründet sich darauf, dass es für die folgenden 10 Produkt bereits nachhaltige Ersatzprodukte gibt. Somit wird der Umstieg auf umweltfreundliche Alternativen für den Markt und die Konsumt*innen erleichtert.
Produkte, die ab 3. Juli 2021 verboten sind:
- Plastikstrohhalme
- Einwegbesteck aus Plastik
- Einwegteller aus Plastik
- Einwegbecher aus Plastik
- Wattestäbchen aus Plastik
- Luftballonstäbchen aus Plastik
- Rührstäbchen aus Plastik
- To-Go Becher aus erweitertem Polystyrol
- To-Go Lebensmittelverpackungen aus erweitertem Polystyrol
- Einwegprodukte aus oxo-abbaubaren Plastik
Einwegalternativen zu den verbotenen Plastikprodukten
Die europäische Industrie hatte zwei Jahre Zeit, sich auf den Ersatz für Einwegplastikprodukte vorzubereiten. In dieser Zeit wurde einerseits an neuen Alternativen gearbeitet und andererseits wurden bereits bekannte umweltfreundliche Rohstoffe zur Produktion von Einwegprodukten in Erwägung gezogen.
Mögliche Alternativen zu den verbotenen Einwegprodukten:
- Glastrinkhalm
- Einwegbesteck aus Holz
- Einwegteller aus Papier
- Becher aus Bambus
- Wiederverwendbare Wattestäbchen aus Silikon
- Lustballonstäbchen aus Metall
- Essbare Rührstäbchen aus Apfelresten
- To-Go Becher aus unbeschichteter Pappe
- To-Go Lebensmittelverpackungen aus Papier
Welche Produkte mit Kunststoff sind noch erlaubt?
Leider existieren neben den 10 verbotenen Einwegplastikprodukten immer noch eine Menge an Produkten, die in irgendeiner Art und Weise Kunststoff einhalten. Besonders bei Single-Use Produkten stellt das ein großes Problem dar. Deswegen setzt die EU eine Kennzeichnungspflicht für die weiterhin erlaubten Einwegprodukte mit Kunststoff durch.
Einwegkunststoffartikel, die gekennzeichnet werden müssen:
- Tabakprodukte
- Feuchttücher
- Getränkebecher
- Hygienprodukte
Ebenfalls erlaubt bleiben jegliche medizinischen Einwegprodukte wie Masken, Handschuhe und Spritzen.
Fazit
Die Europäische Union setzt mit der Durchsetzung des Einwegplastikverbots und der Kennzeichnung von Einwegwegprodukten, die Kunststoff enthalten, ein Zeichen. Denn Fakt ist: 40 % des weltweitproduzierten Plastiks ist Einwegplastik. Um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, ist es notwendig, realistische und umsetzbare Richtlinien zum Erhalt unserer Umwelt zu setzen. Durch die Vorgehensweise geht die EU die ersten Schritte zur Verwirklickung einer nachhaltigeren europäischen Industrie.